Infos für
die Verbeamtung neuer KollegInnen bzgl. der Neuregelungen nach der neuen Laufbahnverordnung (vom 1. Juli 2012)
(Aktualisierte
Infos nach Schreiben des MJV vom 16.07.2015 in fett & kursiv)
Grundsätzliche
Voraussetzungen:
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Planstelle (min. 50 % und 2,5 Jahre hauptamtliche
Tätigkeit)
UND
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Teilnahme an Grundlagenqualifizierung (insgesamt 10 Tage,
durchgeführt von der HöV Mayen)
NEU: Anmeldung
soll erfolgen sobald laufbahnrechtlich innerhalb des nächsten Jahres die Verbeamtung möglich ist (s. Punkt 1.)
UND
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Teilnahme an Weiterqualifizierung (insgesamt 10
Fortbildungstage)
Zur
Grundlagenqualifizierung (GQ) und Weiterqualifizierung:
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Allgemeiner Kurs mit i.d.R.
zukünftigen Landesbeamten, aber auch bereits verbeamtete (!!! ); für uns ist eine Verbeamtung vor der GQ nicht möglich
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Im Rahmen der GQ findet eine sog.
Bedarfsermittlung zum weiteren Fortbildungsbedarf (Weiterqualifizierungsmaßnahme) statt, ist aber eigentlich nur ein kurzes Gespräch
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bis
hier bleibt alles bestehen ----------------------------------------
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Tipp:
Da unser Bereich so spezifisch ist,
kann von Seiten der Dozenten kaum etwas empfohlen werden, daher lohnt es sich bereits vor der Teilnahme an der GQ nach interessanten (und zeitnahen) Fortbildungen zu
schauen und diese dann bei dem Gespräch selbst vorzuschlagen. Diese werden dann von der HöV Mayen dem Dienstherrn als Fortbildungsbedarf zurückgemeldet, dieser ist dann
verpflichtet es zeitlich und finanziell zu ermöglichen, dass man an diesen Fortbildungen (insgesamt nochmal 10 Tage) teilnimmt.
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ACHTUNG:
Problematisch kann es werden
(zumindest beim OLG Koblenz) wenn man sich nur fachliche Fortbildungen aussucht. Es gab nämlich den Fall, dass trotz ausgewählter Fortbildungen mit insgesamt sogar 11
Tagen, eine weitere überfachliche
Veranstaltung verlangt wurde
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Anerkannt werden aber
offensichtlich Fortbildungen von den unterschiedlichsten Anbietern (LAG, HöV Mayen, MJV, SPFZ, kirchliche Träger, Traumainstitut, Polizei usw.), dies war bisher bei
keinem ein Problem
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Sollte zeitnah vor der
Grundlagenqualifizierung eine Fortbildung besucht worden sein, so kann diese auf Antrag auch anerkannt werden (OLG Koblenz hat es gemacht, OLG Zweibrücken in einem Fall
nicht)
NEU:
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eine einheitliche
Weiterqualifizierung, ohne Unterscheidung zwischen fachlich und überfachlich
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soll ausschließlich über
Hospitation laut Hospitationskonzept erfolgen
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„Beratung“ der HöV wird in Zukunft
nur noch auf die Hospitationen ausgelegt sein
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weitere (externe) Fortbildungen
sind nicht mehr erwünscht, bzw. müssen über reguläre Fortbildungsplanung erfolgen, die man sich dann nachträglich anerkennen lassen müsste
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Vorteil: i.d.R. kann die
Weiterqualifizierung bereits vor der Grundlagenqualifizierung abgeschlossen sein, was den gesamten Verbeamtungsvorgang beschleunigt
Sollte nach der GQ keine
zeitnahe Umsetzung der Weiterqualifizierungsmaßnahme (10 Fortbildungstage) stattfinden können, weil es von den Terminen vorher nicht geht, oder auch Fortbildungen abgesagt werden,
dann sollte der Dienstherr darauf aufmerksam gemacht und ein Antrag gestellt werden, dass die Ausnahmeregelung angewandt wird, welche eine Verbeamtung auch vor Abschluss aller
Fortbildungen ermöglicht, wenn diese innerhalb der Probezeit nachgeholt werden.
Nachdem die ersten beiden
„Jahrgänge“ das Prozedere durchgemacht haben, kann insgesamt nur empfohlen werden, dass jeder für sich sehr aufmerksam seine Fristen, Fortbildungsangebote usw. überwacht. Im
Vergleich zur vorherigen Regelung, gibt es aufgrund der zeitlichen Verzögerung ohnehin eine Benachteiligung, sodass man gut beraten ist, sich immer auf dem aktuellen Stand zu
halten und diese Information auch beim Dienstherrn einfordern. Es hat nämlich nach Abschluss der GQ teilweise trotzdem noch bis zu einem Jahr bis zur Verbeamtung gedauert.
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Nach meiner Einschätzung müssen
aber die Hospitationen genau wie vorher die Fortbildungen selbst in die Wege geleitet werden, also über den Dienstherrn etc.
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Bietet sich an dies so früh wie
möglich zu machen
Leider scheint es auch hier
wieder im Nord- und Südbezirk nicht ganz einheitlich abzulaufen, aber das kann natürlich auch daran liegen, dass einfach insgesamt keine langfristige Erfahrung vorliegt. Deswegen
(so meine Einschätzung) kann man auch nicht automatisch davon ausgehen, dass alles selbstverständlich in die Wege geleitet wird.
Zusammengefasst von Marlyn
Nixon, Bewährungshilfe Koblenz
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